OWi-Verfahren gegen anarchistischen Pro Choice Aktivisten eingestellt

Am Dienstag, den 19. Februar 2019 fand der zweite Verhandlungstag im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen anarchistischen Pro Choice Aktivisten statt. Als Zeugen geladen waren zu diesem Termin der Cop Matthias Wersching (POK, PI 45 Pasing), sowie der Anmelder der monatlichen Demonstrationen fundamentalistischer Abtreibungsgegner*innen in München, Wolfgang Hering. Zum ersten Verhandlungstag am 07. Februar hatte bereits der Cop Robert Heinrich (POK, PI 45 Pasing) ausgesagt.

Vorgeschichte

Grund für das Verfahren war die Teilnahme des Aktivisten am Gegenprotest gegen eine Versammlung fundamentalistischer Abtreibungsgegner*innen um Anmelder Wolfgang Hering und seinen Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder e.V.“. Gemeinsam mit anderen Aktivist*innen hatte der Angeklagte gegen die Kundgebung der fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen vor dem medicare Gesundheitszentrum in Freiham protestiert. Dazu hatten die Aktivist*innen auch passende feministische Musik mitgebracht. Die behagte Hering und seinen Mitbeter*innen wohl nicht, deshalb rief Hering – vorsorglich, in Erwartung von Störungen seiner Versammlung, wie er später vor Gericht erklärte – die Polizei. Die kam mit vier Cops, darunter Einsatzleiter Wersching und Kollege Heinrich. Sie spannten sogenannte Flatterleinen, also Polizeiabsperrband, um die Demonstration der fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen vom Pro Choice Gegenprotest zu trennen. Einen ausführlichen Bericht über dieses Spektakel veröffentlichte die Gruppe kA★oS damals.

Bußgeldbescheid(e)

Doch auch wenn die vor Ort eingesetzten Bullen der Aussage des Cops Wersching vor Gericht zufolge vor Ort nicht von einer Störung der Versammlung ausgingen, erhielten drei Pro Choice Aktivist*innen später Bußgeldbescheide vom KVR. Sie hätten die Versammlung der fundamentalistischen Abtreibungsgegner gestört, hieß es darin. Deshalb sollten sie jeweils zwischen 150 und 200 Euro Bußgeld zuzüglich Verfahrenskosten zahlen (siehe auch http://ka-os-muc.net/2018/06/28/erneute-delegitimierungsversuche-gegenueber-dem-protest-gegen-fundamentalistische-abtreibungsgegnerinnen/). Vor Gericht erklärte der Cop Wersching später, er habe seinen Einsatzbericht damals dem Kriminalfachdezernat 4 (Staatsschutz = politische Polizei) vorgelegt und habe dann nach Rücksprache mit einem dort beschäftigten Cop, wer das war, wisse er nicht mehr, allerdings sei es nicht die spätere Sachbearbeiterin KOKin Wölfinger gewesen, Anzeige erstattet. Einen politischen Verfolgungswillen könne er dabei nicht erkennen, eher sei er geneigt, dem Alternativvorschlag des Angeklagten zuzustimmen, es habe sich dabei um „eine Art Grundkurs in Versammlungsrecht gehandelt“.

Die Aktivist*innen jedenfalls legten Einspruch gegen die gegen sie verhängten Bußgelder ein. Es kam zunächst zum Jugendverfahren gegen einen der Aktivisten, dieses wurde jedoch eingestellt. Das Verfahren gegen eine weitere Aktivistin wurde unmittelbar vor dem Verhandlungstermin eingestellt. Am 07. Februar dann wurde der letzte Fall verhandelt und beim Fortsetzungstermin am 19. Februar wurde das Verfahren nun ebenfalls eingestellt.

Verfahren

Das Verfahren begann zunächst mit der Abnahme des Kreuzes im Gerichtssaal. Einen entsprechenden Antrag des Aktivisten (im Volltext siehe hier) kommentierte die Richterin damit, dass sie seit 27 Jahren auf einen solchen Antrag gewartet habe. Dann ließ sie das Kreuz von einem der im Saal befindlichen Justizwachtmeister abnehmen. Ganz verschwand dieses christliche Relikt trotzdem nicht aus dem Gerichtssaal, an der Wand zeichnete sich in einem helleren Farbton als die umgebende Tapete die einstige Position des Kreuzes auch weiterhin deutlich erkennbar ab.

Prozesserklärung des Angeklagten

Anschließend erklärte sich der Aktivist zum ihm vorgeworfenen Delikt. Zunächst versuchte er seine schriftlich vorbereitete Prozesserklärung auf Bitten der Richterin hin mündlich vorzutragen, las dann aber insbesondere den letzten Teil ab. Wir dokumentieren hier nur die schriftliche Prozesserklärung, die der Aktivist uns im Anschluss an den Prozess aushändigte:

Jeden Monat versammeln sich fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen in München. Sie treffen sich jeden Monat zum gemeinsamen Gottesdienst in der Paulskirche, die ihnen dafür nicht nur die Kirche zur Verfügung stellt, sondern dem Gottesdienst auch einen Platz in ihrem Pfarrbrief einräumt. Nach dem Gottesdienst stellen sich die Teilnehmer*innen in Zweierreihen auf. Sie alle halten einen sogenannten Rosenkranz (das ist eine Art Zählhilfe für Gebete) in Händen, manche hängen sich Bilder von Föten um den Hals auf denen Inschriften wie “Papa schau, ich bin ein Junge” prangen. Schließlich tragen zwei bis vier der Teilnehmer*innen eine Marienikone vor sich her. So setzt sich diese Prozession dann in Bewegung. Übliches Ziel ist die Beratungsstelle von pro familia in der Türkenstraße, in der unter anderem auch die gesetzlich vorgegebenen Schwangerschaftskonfliktberatungen für schwangere Personen, die über einen Abbruch nachdenken, angeboten werden. Dort stellen sich die fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen gegenüber des Eingangs der Beratungsstelle auf. Rund eine Stunde beten, singen und knieen sie dort und verbreiten damit ihre antifeministische Hetze. Der Anmelder dieser Prozessionen ist Wolfgang Hering. Er ist in ganz Europa mit radikalen Abtreibungsgegner*innen vernetzt und einer ihrer wichtigsten Akteure. Seine Vereine EuroProLife und “Helfer für Gottes kostbare Kinder”, die beide in München ansässig sind, dienen oft der Werbung für Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner*innen und sie sind – laut eigenen Aussagen auf deren Webseiten – auch für das, was radikale Abtreibungsgegner*innen “Gehsteigberatungen” nennen, verantwortlich. Vor den Eingägngen von Beratungsstellen, die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten, ebenso wie in der Nähe von Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, etwa der Klinik von Dr. Stapf im medicare Gesundheitszentrum in München-Freiham, lauern fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen (vermeintlich) schwangeren Personen auf. Mit zum teil bewusst triggernden Phrasen versuchen sie Druck auf diese auszuüben.

Radikale Abtreibungsgegner*innen und übrigens auch ein beträchtlicher Teil der hiesigen Gesellschaft, wie die Existenz der §§ 218 und 219, die Schwangerschaftsabbrüche kriminalisieren, zeigt, versuchen dabei eine ganze Reihe gesellschaftlicher Probleme auf schwangere Personen abzuwälzen. Weder die Tatsache, dass die Lebensumstände einer Person eine Schwangerschaft und auch das Aufziehen eines Kindes oft verunmöglichen, noch die Tatsache, dass es überhaupt zu ungewollten Schwangerschaften kommt, ist ausschließlich ein Problem der schwangeren Person.

Die Probleme beginnen bereits bei Fragen der Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft. Die Verantwortung wird hier in letzter Konsequenz vor allem bei den Personen gesehen, die potenziell schwanger werden können. Für Personen, die andere potenziell schwängern können ist Verhütung, beispielsweise mit einem Kondom, sogar oft gar nicht vorstellbar. Kein Wunder, denn die Verantwortung für ein versehentlich gezeugtes Kind tragen sie nicht. Diese Verantwortung bleibt den Personen, die das Kind gebären. Und auch die Gesellschaft übernimmt hier keine Verantwortung und bietet keine nennenswerte Unterstützung.

Stattdessen mischt sich die Gesellschaft ein, möchte über schwangere Personen bestimmen und reglementiert oder verbietet einen Abbruch einer Schwangerschaft. Die ohnehin sicher niemals leichte Entscheidung einer Person für einen Schwangerschaftsabbruch wird damit weiter verkompliziert, das Angebot durch ein Informationsverbot und mangelndes medizinisches Fachpersonal eingeschränkt. Schwangeren Personen wird die Fähigkeit selbst zu entscheiden abgesprochen. Sie werden gezwungen, ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Erst dann und wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Schwangerschaftsabbruch für sie straffrei.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Bevormundung von schwangeren Personen, die gesamte Gesetzessituation ist Ausdruck patriarchaler Machtbestrebungen.

Die fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen jedoch fordern noch mehr. Sie wollen, dass Abtreibungen wieder vollständig verboten werden und Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch haben durchführen lassen, gesellschaftlich stigmatisiert. Sie wünschen sich eine Welt, in der es klare Rollenbilder gibt, eine Welt in der Frauen – ich benutze sowohl den Begriff Frauen, als auch den Begriff Männer hier und im folgenden unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei um eine soziale Konstruktion handelt – Kinder kriegen und Männer finanziell für ihre Familie sorgen, eine Welt in der Kinder gottesfürchtig erzogen werden, eine Welt in der Sex ausschließlich der Fortpflanzung dient und in der Verhütungsmittel als “Teufelszeug” (Wolfgang Hering zur Pille) gelten.

Eben diese fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen um Wolfgang Hering versammelten sich am 25. November 2017 vor dem medicare Gesundheitszentrum in Freiham. Zusammen mit anderen Personen protestierte ich dort gegen deren Kundgebung und ihr antifeministisches Weltbild. Die Versammlung zu stören hätte dabei wenig Sinn ergeben. Es war ein regnerischer Samstag Morgen und keine*r interessierte sich dafür, was irgendwelche fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen so trieben. Stattdessen amüsierte ich mich intensiv über die Bemühungen der anwesenden Cops, durch das Spannen von Flatterleinen eine Linie zwischen den Abtreibungsgegner*innen und den Gegendemonstrant*innen zu ziehen, ließ mir von einem der Cops erläutern, wie ein “Polizeiknoten” funktioniere und dass das zur Grundausbildung der Polizei gehöre und trieb sonst allerhand Unsinn, um mir die Zeit zu vertreiben. Die fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen beteten indes fleißig wie eh und je, vielleicht ein wenig fleißiger als sonst, immerhin war das Wetter wirklich ungemütlich.

Irgendwann raubten die Cops uns unsere Musik und die Person, die sie dabei hatte. Danach war das Ganze deutlich weniger lustig. Schade.

Zeug*innenvernehmung

Anschließend wurde der Cop Heinrich in den Gerichtssaal gerufen und als Zeuge vernommen. Ein Antrag des Aktivisten, der Cop möge doch bitte seine Waffe ablegen, wenn er im Zeugenstand säße (im Volltext siehe hier), amüsierte die vorsitzende Richterin zwar, sie lehnte ihn jedoch trotzdem ab.

Der Cop Heinrich erzählte seine Sicht der oben geschilderten Geschichte des Demonstrationsgeschehens am 25.11.2017, die wir hier aus Spannungsgründen nicht wiederholen wollen. Maßgeblich dabei war, dass er sich nicht erinnern konnte, wer die Musik dabei hatte und auch sonst keine Angaben dazu machen konnte, was der in diesem Verfahren angeklagte Aktivist denn so gemacht hatte. Er erinnerte sich nur daran, dass er ihn daran erkannt habe, dass er barfuß lief, denn er sei bei den Cops allgemein als „Barfußläufer“ bekannt.

So endete der erste Prozesstag.

Der zweite Prozesstag begann am 19. Februar erneut mit der Abnahme des Kreuzes. Danach wurde der Cop Wersching verhört. Auch er erzählte seine Version des Demonstrationsgeschehens vom 25.11.2017, die wir hier aus Gründen den Spannung unterschlagen. Interessante Angaben machte der Cop Wersching jedoch dazu, wie es überhaupt zu einer Anzeige der Aktivist*innen gekommen war, nämlich erst nach Rücksprache mit dem K 43, also dem Staatsschutz. Ebenfalls interessant war, wie der angeklagte Aktivist von ihm identifiziert wurde. Im Rahmen der Einsatzplanung sei ihm dieser als potenzieller Versammlungsteilnehmer benannt worden. Von wem wollte er jedoch nicht sagen. Dazu habe er keine Aussagegenehmigung, mutmaßte er, bevor die Richterin weitere Nachfragen in diese Richtung abwies. Ansonsten erinnerte auch er sich nicht daran, was der angeklagte Aktivist konkret getan hätte, um die Versammlung zu stören.

Zuletzt wurde daraufhin der Versammlungsleiter Wolfgang Hering geladen. Dieser stellte sich als geschäftsführender Vorstand des Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder e.V.“ vor. Von diesem Verein werden unter anderem die Demonstrationen der fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen ausgerichtet. Nach einer kurzen Phase der Verwirrung, die Hering darauf zurückführte, dass er seit ca. 2,5 Jahren jeden Monat mit dem angeklagten Aktivisten konfrontiert sei, konnte sich Hering doch an die betreffende Versammlung erinnern. Auch seine Version des Versammlungsgeschehens trägt kaum zur Spannung bei, weshalb wir sie hier weglassen.

Einstellung des Verfahrens

Die Richterin stellte das Verfahren schließlich ein, weil sie der Meinung war, dass Hering als Versammlungsleiter die störenden Personen hätte darauf hinweisen müssen und er das nicht getan hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Die Proteste gehen weiter

Leider ist das Problem mit den fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen damit nicht aus der Welt, auch wenn es für die Pro Choice Aktivist*innen sicherlich ermutigend ist, dass die Kriminalisierungsversuche des Protests bislang allesamt vor Gericht scheiterten. Die nächste Gelegenheit gegen die fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen zu protestieren ist am 25. Februar um ca. 10:30 Uhr vor der Beratungsstelle von pro familia in der Türkenstraße 103.

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