16 Monate Haft für Anarchisten vor dem Amtsgericht München

Im Verfahren gegen einen Anarchisten, dem insgesamt 6 Banalitäten vorgeworfen wurden, vor dem Amtsgericht München kam es am heutigen Mittwoch, den 27. Februar zu einem Urteil. Der Vorsitzende Richter Carsten Freiherr von Chiari verurteilte den Anarchisten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 16 Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte befindet sich bislang auf freiem Fuß und kündigte an, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Das Spektakel des letzten Prozesstages begann mit einer zunächst formlosen Geruchsprobe und einem anschließenden förmlichen Verweis eines der Zuschauer aus dem Gerichtssaal. Weil der vom Publikum ausgehende Geruch das adlige Riechorgan, das an einen solch pöbelhaften Geruch wohl nicht gewöhnt war, provozierte, stieg der Richter gleich nach Beginn der Verhandlung von seinem Podium hinab und begab sich auf die niederen Ränge des Publikums, um mittels Geruchsprobe zu bestimmen, wer denn nun für diesen Gestank verantwortlich war. Gewissenhaft schnüffelte der Richter an drei verschiedenen Referenzpunkten, bestimmte dann einen der Zuschauer und bat diesen, den Saal zu verlassen. Dieser Bitte wurde jedoch nicht entsprochen, also bemühte der Richter das Instrumentarium einer Verfügung und verfügte, dass sich die von ihm auserkorene Person aus dem Gerichtssaal zu entfernen hätte. Penibel ließ er protokollieren, dass er selbst, der Staatsanwalt, die Gerichtsschreiberin, sowie die im Saal anwesenden Justizbeamt*innen allesamt einen unangenehmen Geruch wahrnähmen. Den Vorschlag aus dem Publikum, doch auch den Abstand der Nasen zur vermeintlichen Geruchsquelle protokollieren zu lassen, kommentierte er erbost mit den Worten „Wenn Sie sich lustig machen wird’s teuer!“ und selbst das allgemeine „dämliche Grinsen“ im Publikum wollte er bei Androhung von Ordnungsgeldern verbieten. Ohne Erfolg. Schließlich verließ die vom Richter auserkorene Person den Saal und die eigentliche Verhandlung konnte beginnen.

Bereits bei früheren Prozesstagen waren eine Menge Bull*innen und andere Wichtigtuer*innen (bspw. Kontrollschaffner*innen) vernommen worden. Sie alle hatten versucht, den Angeklagten wegen ganz unterschiedlicher Straftatbestände zu belasten. Auch vier Bull*innen vom Staatsschutz waren vernommen worden: Karin Knigge, Peter Unglaub, Jochen Meyer und Andreas Klingert.

Zum Beispiel gab es da ein Verkehrsschild, das im Rahmen einer Hausdurchsuchung durch den Staatsschutz in den Wohnräumen des Angeklagten sichergestellt wurde. Erfolglos hatten die Staatsschutz-Bull*innen versucht, den*die Eigentümer*in des Verkehrsschildes zu ermitteln. Sie ließen sich von der Stadt erklären, wie diese ihre Verkehrsschilder mit Aufklebern kennzeichnet, konnten aber keinen solchen Aufkleber auf dem Schild finden. Anzeige erstatteten sie trotzdem.

Auch drei Fälle von sogenanntem „Erschleichen von Leistungen“ waren Teil des Prozesses. Weil jedoch die Antragsfrist zum Zeitpunkt der Anzeige bereits abgelaufen war, schritt die Staatswaltschaft „von Amts wegen ein“, um dennoch Anzeige zu erstatten.

Weitere Anklagepunkte waren das Übermalen eines rechtsradikalen Graffito, Widerstand gegen Bull*innen in zwei Fällen, sowie Körperverletzung, weil der Angeklagte, nachdem er bei der Anti-Integrationsgesetzdemo im Oktober 2016 von Bull*innen niedergeschlagen worden war, gegen den (behelmten) Kopf eines Bullen getreten haben soll, der ihn danach weiter traktierte.

Eine weitere Kuriosität des Prozesses war der Vorwurf, einen Bullen beleidigt zu haben. Der Angeklagte soll diesen „wiederholt“ geduzt haben, auch nachdem der Bulle geäußert hatte, dass er das nicht möchte. Unverschämt, fand auch der Richter, der in seiner Urteilsbegründung dazu erklärte, dass unerlaubtes Duzen nun einmal einfach eine Beleidigung sei.

Bedingt nützliche Tipps, was das politische Engagement des angeklagten Anarchisten anging, wusste der Richter in seiner Urteilsbegründung auch zu geben. Er solle sich in einem Verein oder einer Partei engagieren: Immerhin wirke er intelligent genug, die Regeln dieser Demokratie zu akzeptieren. Weil der Angeklagte diese demokratischen Mittel der Einflussnahme nicht nutzen würde, müsse sich der Rechtsstaat hier wehrhaft zeigen und ein Exempel statuieren. Während er seinem Mitteilungsbedürfnis diesbezüglich gerecht wurde, senkte der Richter kein einziges Mal seine Stimme. In einer Lautstärke, als müsse er gegen die Ignoranz, die ihm Angeklagter und Publikum entgegen brachten anschreien, schrie er seine belanglose Meinung über den Angeklagten in den Gerichtssaal.

Statt hier weiter der Stimme des Staates einen Raum zu geben, dokumentieren wir zum Abschluss im Folgenden die Erklärungen, die der Angeklagte vor Gericht verlaß:

Am 13.03.2018, 15.03.2018 und 18.05.2018 wurde ich bei der fahrscheinfreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs im MVV-Tarifgebiet durch Einnahmensicherungsagent*innen kontrolliert. Ich fuhr damals aufgrund der traurigen Tatsache ohne Fahrschein, dass ich mir – wie so viele andere – durch ein mangelhaftes System der Grundsicherung für Arbeitssuchende eine Fahrkarte schlicht nicht leisten konnte. Natürlich konnte ich deswegen nicht auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verzichten. Diverse Verpflichtungen, die Pflege sozialer Kontakte und eine wenigstens geringfügige Teilnahme am öffentlichen Leben erfordern zumindest im Raum München eine gewisse Mobilität für die ich auf die Nutzung öffentlicher Verkehrmisttel angewiesen bin.

Nebenbei bemerkt halte ich die Kriminalisierung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein für eine Frechheit in vielfacher Hinsicht:

1) Da der öffentliche Personennahverkehr für viele Menschen, insbesondere für Menschen mit wenig Geld, die einzige Möglichkeit ist, sich in München von A nach B zu bewegen und gleichzeitig eine solche Mobilität erforderlich ist, um notwendige Termine wahrzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen und auch anderweitig am öffentlichen Leben teilzuhaben, verstünde sich doch eigentlich von selbst, dass sich die Nutzung des ÖPNV auch jede Person leisten können müsste. In der Realität sieht das jedoch anders aus: Vergünstigte Tickets (beispielsweise durch den München-Pass, sowie diverse Ausbildungstarife) sind entweder an die Berechtigung zum Bezug von Sozialleistungen oder aber an eine Ausbildung geknüpft. Nicht alle finanziell Bedürftigen sind jedoch dazu berechtigt, Sozialleistungen zu empfangen. Ein Beispiel: Eine Person, die gerade so über dem Satz von Hartz IV verdient und die nicht durch sonstige Umstände berechtigt ist, Sozialleistungen zu empfangen, muss – sofern sie innerhalb des MVV-Rings 4 wohnt – statt 30 Euro für eine Zeitkarte 79,10 Euro bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verdienst nur 5 Euro oder mehrere hundert Euro über der Hartz IV-Grenze liegt. Zusätzlich gibt es viele weitere Personen, die nicht berechtigt sind, Sozialleistungen zu empfangen, jedoch deutlich weniger Geld als den Grundischerungsbetrag im Monat zur Verfügung haben.

Sowieso ist der Erwerb vergünstigter Fahrkarten mit einer großen Stigmatisierung der betroffenen Personen verbunden. Sie müssen bei Kontrollen stets auch ihren München-Pass vorweisen und dem Kontrollpersonal und allen Umsitzenden damit ein “Armutszeugnis” im wahrsten Sinne des Wortes vorlegen.

Wer sich dagegen keine Fahrkarte leisten kann, wird in Kontrollen und als Teil der Propaganda der MVG ebenfalls stigmatisiert. “Bei Schwarzfahrern sehen wir rot” prangt als eine Art Talisman überall in öffentlichen Verkehrsmitteln, in einem Kinospot, der sich speziell gegen Personen richtet, die ohne Fahrschein fahren, mit dem Titel “Fahr Fair”, geht die MVG noch weiter. Personen, die sich keinen Fahrschein kaufen (können) werden darin als Schmarotzer dargestellt, die sich selbst ein gutes Leben leisten und dafür andere Menschen nicht nur ausbeuten, sondern auch unverschämt behandeln. An diesem Narrativ hält die MVG bis heute fest und betont im Zusammenhang mit Kontrollen immer wieder, dass Personen ohne Fahrschein zu Lasten der zahlenden Fahrgäste handeln würden.

Angesichts einer derartig verblendeten Wahrnehmung in der Gesellschaft ist es kein Wunder, dass die Nutzung des ÖPNV ohne einen Fahrschein als Straftat mit Geld- oder gar Haftstrafe bedroht wird. Faktisch jedoch wird dabei die Armut einer Person bestraft, denn ob eine Person will oder nicht, wenn sie sich eine Fahrt mit dem ÖPNV nicht leisten kann, ist sie darauf angewiesen, ohne Fahrschein zu fahren. Armut wird dabei als ein Zustand gesehen, den arme Menschen selbst verschulden und entsprechend zu verantworten haben. Gesellschaftlich betrachtet ist das natürlich offensichtlicher Unfug.

2) Unabhängig von der sozialen Ausgrenzung, die mit der Kriminalisierung von Personen, die den ÖPNV ohne Fahrschein nutzen, einhergeht, gibt es auch eine ganze Reihe von ökologischen Gründen, die gegen Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr und vor allem gegen eine Kriminalisierung von Menschen ohne Fahrschein sprechen. Aufgrund seiner Beschaffenheit verspricht die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vielfach gesamtgesellschaftliche Vorteile gegenüber der Nutzung von Individualverkehrsmitteln: Weniger Unfalltote, geringere Schadstoffbelastungen wie Stickoxide, Feinstaub und Klimagase (vor allem CO2), durchschnittlich geringere Lärmbelastungen, ein deutlich geringerer Energieverbrauch. Der logische Umkehrschluss dabei wäre, Anreize für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu schaffen. Besonders in München lässt sich jedoch beobachten, dass das Gegenteil der Fall ist: Bei den Tarifen des MVV ist es vor allem in den Randgebieten der Stadt vielfach rentabler auf (motorisierte) Individualverkehrsmittel zurückzugreifen, denn öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die dabei entstehenden Belastungen für Gesellschaft und übrige Umwelt werden als Probleme in die Zukunft verschoben. Zumindest mir erschließt sich nicht, warum.

3) In Anbetracht der geschilderten sozialen und ökologischen Probleme, die Fahrkarten im ÖPNV mit sich bringen ist es umso ärgerlicher, dass eine Umschichtung der Verkehrssubventionen mit einem Schwerpunkt auf den öffentlichen Personenverkehr wohl nicht nur fahrscheinfreien ÖPNV, sondern auch einen erheblich besseren Netzausbau ermöglichen würden. Der Betrieb des ÖPNV wird bereits heute vom Staat subventioniert, allerdings mit verhältnismäßig geringen Beträgen. Rund 80% der bundesweiten Verkehrssubventionen fließen in den Ausbau und die Wartung des Straßennetzes. Würde dieses Verhältnis umgekehrt wäre laut Heiner Mohnheim, emerierter Professor für Verkehrsplanung der Uni Trier, bundesweit ein fahrscheinfreier ÖPNV bei bislang ungekannten Taktfrequenzen möglich.

Das lässt vermuten, dass im sogenannten “Autoland Deutschland” der politische Wille fehlt, ein Umdenken in der Mobilität hin zu umweltverträglicheren Bedingungen und einem für alle zugänglichen Angebot zu leisten.

Trotz dieser politischen Einsicht kann ich heute bei Fahrkartenkontrollen ein Ticket vorweisen. Die Tatsache, dass ich momentan nicht durch die Maschen des Sozialleistungssystems falle und entsprechend des Hartz IV-Satzes einen ausreichenden monatlichen Geldbetrag für eine Zeitkarte zugewiesen bekomme, hat mir dies ermöglicht.


Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, um auf eine Sache, die im Rahmen dieses Prozesses von Bedeutung war und die mir persönlich wichtig ist, aufmerksam zu machen:

Cop-Kontrollen

Anlasslose Kontrollen durch Beamte der Polizei gehören an vielen Orten in München – ebenso wie fast überall auf der Welt – zur Tagesordnung. Angehörigen der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft fallen diese Kontrollen in aller Regel kaum auf, sie bemerken höchstens die Präsenz der Polizei. Opfer dieser Kontrollen sind in aller Regel Angehörige von marginalisierten Gruppen in der Gesellschaft, beispielsweise Personen, die von den Cops für Obdachlose gehalten werden, sowie PoC. Auch wenn sogenanntes “racial profiling” ebenso wie “social profiling” in der Theorie rechtswidrig ist, werden die genannten Personengruppen überdurchschnittlich häufig Opfer von anlasslosen Polizeikontrollen und oft auch daran anschließende Schikanen bis hin zu Gewalt. Aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft sind Angehörige dieser Personengruppen der Polizei ganz besonders ausgeliefert. Es ist nicht nur die staatliche Legitimation zur Gewalt, die Cops sich so häufig zu eigen machen, die sich gegen die Betroffenen richtet, sondern auch die gesamtgesellschaftliche Ignoranz, die Tendenz wegzuschauen und die ohnehin schon vorhandene Tendenz zur Stigmatisierung der betroffenen Personengruppen durch die Gesellschaft, die den Cops so weitgehend uneingeschränkte Macht gegenüber marginalisierten Personengruppen verleiht.

Berichte über massive körperliche und psychische Gewalt gegen Angehörige marginalisierter Personengruppen gibt es zur Genüge. Ernsthafte Versuche, derartige Vorfälle aufzuarbeiten sucht mensch dagegen vergebens. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass seitens der zuständigen Polizei und auch anderer Behörden daran keinerlei Interesse besteht.

Doch es liegt nicht ausschließlich in der Verantwortung der Institution Polizei, derartige Praktiken endlich abzuschaffen. Es liegt an uns als Gesellschaft, diese Praktiken zu beenden, indem wir betroffene Personengruppen stärken, aufhören wegzuschauen und vor allem die rassistische und soziale Stigmatisierung von Menschen beenden.

Aus diesem Fall halte ich es für notwendig, Polizeikontrollen aufmerksam zu beobachten, sich einzumischen, die Gewalt der Polizei nötigenfalls zu dokumentieren.

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