07.02. Aufruf zum Prozessbesuch: Anarchistischer Pro Choice Aktivist wegen “Störung einer Versammlung” angeklagt

Am 25.11.2017 versammelten sich fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen der Organisationen EuroProLife und “Helfer für Gottes kostbare Kinder e.V” zu einer Gebetskundgebung vor dem medicare Gesundheitszentrum in München-Freiham. Anmelder dieser Demonstration war – wie immer – Wolfgang Hering, der sich selbst als “Jünger Jesu” sieht und eine zentrale Rolle in der Szene fundamentalistischer Abtreibungsgegner*innen spielt. Die Gruppe um Wolfgang Hering veranstaltet in München monatlich sogenannte Gebetsvigilien, üblicherweise von der Münchner Paulskirche zu einer Beratungsstelle von pro familia in der Türkenstraße.

Gegen diese Versuche, Schwangere, Personen und Organisationen, die neutrale Beratungsangebote anbieten, sowie Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, psychisch unter Druck zu setzen, formierte sich in München Anfang 2017 feministischer Protest. Auch am 25.11.2017 waren mehrere Pro Choice Aktivist*innen vor Ort in Freiham, um gegen die Kundgebung der Fundamentalist*innen zu protestieren. Drei von ihnen erhielten in Folge dieses Protests Bußgeldbescheide vom Kreisverwaltungsreferat (KVR). Ihnen wurde vorgeworfen, verschiedene Ordnungswidrigkeiten nach dem bayerischen Versammlungsgesetz begangen zu haben. Die Aktivist*innen haben sich dazu entschieden, Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einzulegen. Bisher wurden daraufhin zwei der Verfahren eingestellt. Der Einspruch des letzten der Aktivist*innen wird nun am 07. Februar 2019 vor dem Amtsgericht München verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, die Versammlung der Abtreibungsgegner*innen am 25.11.2017 gestört zu haben.

Wir rufen dazu auf, dieses Spektakel, in dem versucht werden wird, den konsequenten Protest gegen antiemanzipatorische und autoritäre Kräfte der Gesellschaft zu kriminalisieren, solidarisch zu begleiten. Lasst uns ein wenig Farbe in den tristen Alltag dieser Drecks-Strafjustiz bringen.

Treffpunkt zum gemeinsamen Prozessbesuch ist um 10:15 Uhr (pünktlich, da Einlasskontrollen!) vor dem Strafjustizzentrum in der Nympenburger Straße 16.

Der Prozess findet um 11:00 Uhr im Sitzungssaal A 30 statt.

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31.01.: Prozess gegen eine Pro Choice Aktivistin

Am 31. Januar steht eine Pro Choice Aktivistin vor dem Landgericht München. Ihr wird vorgeworfen im Zusammenhang mit Protesten gegen fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen die Vertraulichkeit des Wortes verletzt zu haben, als sie eine Polizeimaßnahme gefilmt hatte.

In erster Instanz war die Angeklagte bereits verurteilt worden. Dagegen ging sie in Berufung.

Prozessbeginn: 12 Uhr
Raum: A 208, Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16

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Der am 22.01.2019 begonnene Prozess gegen einen Anarchisten am Amtsgericht wird am Mittwoch, den 30.01. um 10:30 Uhr fortgesetzt. Der Sitzungssaal ist bislang noch unklar.

Treffpunkt für den gemeinsamen solidarischen Prozessbesuch ist um 10 Uhr (pünktlich) vor dem Strafjustizzentrum.

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„Deutsche Eiche Prozess“ Runde 3 am 23.01.

Aufruf der Roten Hilfe München:

Am 23. Januar geht es weiter mit dem „Deutsche Eiche Prozess“. Ursprünglich waren die fünf Antifaschist*innen wegen einer Blockade im September 2016 gegen Pegida, nach dem Verstoß des bayrischen Versammlungsgesetz angeklagt. Zwei Prozesstage fanden bereits im Sommer 2018 statt. Die Staatsanwaltschaft konnte es sich jedoch nicht nehmen nun auch den Vorwurf der Nötigung ins Spiel zu bringen.

Lassen wir die Betroffenen nicht alleine!

Der Prozess findet am 23. Januar, um 9 Uhr in Raum A22 statt. 

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Aufruf zum solidarischen Prozessbesuch am 22.01.

Ort: Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, Raum A 124
Datum: 22.01.2019
Uhrzeit: 09:45 Uhr

Am 22. Januar steht in München ein Anarchist vor dem Amtsgericht. Er ist in insgesamt 6 Fällen wegen völlig verschiedener Delikte angeklagt, darunter „Körperverletzung“ eines Bullen während der Anti-Integrationsgesetzdemo im Oktober 2016, „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“, die „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ bei der Videodokumentation einer Polizeimaßnahme, „Sachbeschädigung“ beim Korrigieren rechtsradikaler Schmierschriften, Fahren ohne Fahrschein („Erschleichen von Leistungen“), der „Beleidigung“ eines Bullen durch „wiederholtes Duzen“ und weiteren, völlig willkürlich ausgewählten Banalitäten.

Diese Zusammenstellung vorgeworfener Straftaten spricht für den gesteigerten politischen Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft. Lasst uns dem Betroffenen ebenso wie den Repressionsbehörden des Staates zeigen, dass wir solidarisch zu ihm stehen.

Wir treffen uns (pünktlich) um 09:15 Uhr zum gemeinsamen Prozessbesuch vor dem Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16. Der Prozess beginnt um 09:45 Uhr in Raum A 124.

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Erklärung von Alex P. anlässlich seiner Verweigerung einer DNA-Probe

Die folgende Erklärung wurde von Alex P. (Name geändert) anlässlich einer für den heutigen Dienstag, 10. Juli 2018, angesetzten Vorladung zur Abgabe einer DNA-Probe bei der Polizei abgegeben. Wir dokumentieren diese auf seinen Wunsch hier auf unserer Webseite.

Für den heutigen Dienstag, 10. Juli 2018, haben mich die Bullen des Münchner Staatsschutzes zur Abgabe einer DNA-Probe vorgeladen. Offenbar gibt es einen richterlichen Beschluss der die Entnahme einer DNA-Probe anordnet. Da mir und meinem Anwalt eine Einsicht in diesen Beschluss verweigert wird – mensch möchte mir den persönlich übergeben, wenn ich meiner Vorladung folge –, kann ich bislang nur darüber mutmaßen, warum ich eine DNA-Probe abgeben soll. Allerdings haben die Staatsschutzbullen Knigge, Meyer, Unglaub und Weigl bereits Mitte Juni einen entsprechenden Beschluss bei einem meiner Freunde vollstreckt. In diesem Beschluss wird eine DNA-Entnahme angeordnet, um diese anschließend mit 26 Spuren zu vergleichen, die in verschiedenen Häusern, die letztes Jahr vom sogenannten „Für Lau Haus“ besetzt worden waren, gesammelt wurden. Genauso wie mein Freund gelte auch ich als Beschuldigter des Hausfriedensbruchs in diesen Fällen. Wir mussten beide Hausdurchsuchungen in dieser Sache über uns ergehen lassen und haben beide vor wenigen Monaten erfahren, dass Anfang Oktober 2017 mit einer fadenscheinigen Begründung unsere Telekommunikation, sowie die von Leuten aus unserem Umfeld abgehört und wir sogar observiert wurden.

Offenbar haben die Bullen bei all dem keine Beweise dafür gefunden, dass wir die Hausfriedensbrüche, derer wir beschuldigt werden, begangen haben. Deswegen wollen sie nun auch noch unsere DNAs. Ob es dabei wirklich darum geht, uns der Hausfriedensbrüche derer wir beschuldigt werden zu überführen oder ob es wieder einmal nur darum geht, einen Vorwand zu finden, um unserer DNA schon einmal vorsorglich habhaft zu werden, spielt für mich dabei keine Rolle: Für mich ist klar, dass es darum geht uns und andere Linke einzuschüchtern aber auch darum, möglichst umfangreiche Datenbanken über (vermeintlich) Linke anzulegen. Mit dem neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz hat der Staat gezeigt, dass es seine Absicht ist, seine Gegner*innen schon ihrer Ansichten wegen zu verfolgen. Wie anders wäre der Terminus einer „drohenden Gefahr“ in diesem Kontext sonst zu verstehen? Während der Staat sich also zunehmend autoritärer aufstellt, obliegt es seiner politischen Verfolgungsbehörde, dem Staatsschutz, sämtlichen Widerstand gegen diese Entwicklungen im Keim zu ersticken. Und der wird dabei bereitwillig von den Gerichten unterstützt. Der Beschluss zur DNA-Entnahme den mein Freund ausgehändigt bekommen hat, beispielsweise entbehrt jeglicher Begründung des Tatverdachts gegen uns beide. Trotzdem wurde er vom zuständigen Richter unterzeichnet. Leider ist das keine Ausnahme: Immer wieder werden den Bullen zweifelhafte Befugnisse durch die Gerichte eingeräumt. Immer wieder bekommen linke Aktivist*innen Strafbefehle, bei denen sich der*die unterzeichnende Richter*in kaum die Mühe gemacht haben dürfte zu lesen, was er*sie da unterschreibt. Und vor Gericht zählt die Aussage eines Bullen grundsätzlich mehr als die von Beschuldigten und anderen Zeug*innen. Beste Vorraussetzungen also, um die Gegner*innen des Staates einzuschüchtern und notfalls auch aus dem Verkehr zu ziehen.

Es liegt jedoch an uns selbst und an unserer gegenseitigen Solidarität ob das gelingen wird. Es liegt an uns, ob wir uns anlässlich solcher Repressionsversuche wie diesem still und einsam der staatlichen Autorität ergeben, oder ob wir gemeinsam gegen diese autoritären Repressionsversuche ankämpfen. Es liegt an uns allen, diejenigen, die von Repression betroffen sind, solidarisch zu unterstützen und nicht alleine zu lassen.

In diesem Fall haben sich die Bullen getäuscht, wenn sie glauben, dass ich brav ihrer Vorladung folgen und widerstandslos meine DNA abgeben werde. Ich werde sicher nicht freiwillig einer solchen Aufforderung der Staatsschutzbullen gehorchen. Wenn ihr Bullen meine DNA wollt, müsst ihr sie euch schon selbst holen.

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Repressionswelle anlässlich einer Serie von Scheinbesetzungen des „Für Lau Hauses“ in München

Die Repressionswelle gegen zwei Personen, denen vorgeworfen wird, im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 insgesamt sieben Hausfriedensbrüche unter dem Label “Für Lau Haus” begangen zu haben, geht in die nächste Runde: Durch das Amtsgericht München wurde am 26. April 2018 die Entnahme von DNA-Material bei den beiden Beschuldigten angeordnet. Eine darauf folgende molekulargenetische Untersuchung soll klären, ob es Übereinstimmungen mit im Rahmen der Stürmung von scheinbesetzten Häusern durch Bullen sichergestellten DNA-Spuren gibt.

Einer der beschuldigten Personen wurde bereits Mitte Juni von Beamt*innen des Staatsschutzes DNA-Material entnommen, die andere Person konnte bislang von der Polizei nicht angetroffen werden. Sie wurde für den 10. Juli 2018 zur Entnahme einer DNA-Probe auf das Polizeipräsidium München vorgeladen.

Eine Welle der Repression

Hausdurchsuchung(en) am 31. August 2017

Die Repression begann Ende August 2017: Damals ordnete das Amtsgericht München Hausdurchsuchungen gegen die beiden Beschuldigten an, die einen Tag darauf, am 31.08.2017 von Staatsschutz-Bullen und USKlern vollstreckt wurde. Allerdings hatten die Bullen dabei nur teilweise Erfolg: Bei einem der Beschuldigten standen sie nämlich vor der falschen Tür. Das bemerkten sie jedoch ganz offensichtlich erst, nachdem sie die Tür bereits aufgebrochen hatten und feststellen mussten, dass der Beschuldigte nicht mehr in dieser Wohnung wohnte. Sie verursachten dabei einen Schaden in Höhe von über 400 Euro, den sie dem Beschuldigten nun in Rechnung stellen wollen, wie sie Anfang April 2018 ihm gegenüber mitteilten.

Bei dem anderen Beschuldigten dagegen hatten die Bullen Erfolg: Sie drangen gewaltsam in die Wohnräume des Beschuldigten, sowie die Gemeinschaftsräume und die Privaträume seiner Mitbewohner*innen ein. Dabei beschlagnahmten sie nicht nur den Rechner und diverse Mobilfunkgeräte des Beschuldigten, sondern unter anderem auch einen Stapel Bettlaken. Zurück ließen die Bullen Chaos und mutwillig verursachte Schäden (siehe auch http://www.beobachternews.de/2017/09/02/chaos-nach-hausdurchsuchung/).

Anlass für die damaligen Hausdurchsuchungen waren bei einer Personenkontrolle am 26. August 2017 beschlagnahmten Transparente, die im Besitz eines der Beschuldigten gefunden worden waren. Auf ihnen wurde Solidarität mit dem “Für Lau Haus” ausgedrückt. Unter dem Namen “Für Lau Haus” hatte es rund einen Monat zuvor, am 22. Juli 2017, eine Hausbesetzung des sogenannten Schnitzelhauses im Münchner Westend gegeben (siehe auch http://fuerlauhaus.blogsport.eu/2017/07/22/aktionserklaerung-zur-besetzung-des-schnitzelhauses-im-muenchner-westend-am-22-07-2017/), die für einige öffentliche Aufmerksam gesorgt hatte. Der Fund von Transparenten, auf denen Solidarität mit dem Für Lau Haus erklärt wurde, hatte für Polizei und Justiz offenbar ausgereicht, um einen so schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der Beschuldigten wie den einer Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Doch das war erst der Anfang einer ganzen Serie von Repressionsmaßnahmen, die die beiden Beschuldigten seither über sich haben ergehen lassen müssen.

Hausdurchsuchungen am 28. September 2017

Rund einen Monat später, am 28.09.2017, kam es erneut zu Hausdurchsuchungen bei den beiden Beschuldigten. Diesmal hatten die Bullen ihre Hausaufgaben gemacht und standen auch bei der zweiten beschuldigten Person vor der richtigen Tür. Während der erste Hausdurchsuchungsbeschluss vom Gericht noch mit dem Polizeiaufgabengesetz gerechtfertigt worden war, also der Abwehr einer drohenden Gefahr dienen sollte, wurden die beiden Beschuldigten dieses Mal verdächtigt, insgesamt fünf Hausfriedensbrüche begangen zu haben. Brisant dabei ist jedoch, dass nur für einen einzigen dieser Hausfriedensbrüche zu diesem Zeitpunkt ein Strafantrag gestellt wurde. Zu den übrigen vier Hausfriedensbrüchen war nur lapidar vermerkt, “Strafanträge der jeweiligen Strafantragsberechtigten” würden eingeholt. Tatsächlich handelt es sich bei einem Hausfriedensbruch um ein sogenanntes Antragsdelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Dem*der zuständigen Richter*in Kugler am Amtsgericht schien es darauf jedoch nicht anzukommen. Durchgeführt wurden die Hausdurchsuchungen beide in Abwesenheit der Beschuldigten. Bei einem der Beschuldigten brachen die Bullen dabei sogar die Wohnungstür auf, obwohl ein Mitbewohner des Beschuldigten anwesend war und die Tür hätte öffnen können. Auf eine schriftliche Beschwerde des Beschuldigten darüber antwortete Oberstaatsanwältin Tilmann darauf nur: “Ein schlagartiges gewaltsames Eindringen in Ihre Wohnung […] war unvermeidbar und verhältnismäßig, um eine Beweisvernichtung insbesondere in Bezug auf vorhandene EDV zu vermeiden. Wer und wie viele Personen sich zum Zeitpunkt der Wohnungsöffnung in der Wohnung befanden, war vor der Öffnung der Wohnung nicht bekannt und nicht erkennbar”. Die Bullen hatten also allem Anschein nach nicht einmal geklingelt.

Wie auch bei der ersten Hausdurchsuchung wurden durch die Polizei Rechner und Mobilfunkgeräte bei beiden Beschuldigten beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten, den die Bullen bei der ersten Hausdurchsuchung nicht angetroffen hatten, entleerten die Bullen verschiedene Müllbehältnisse und verteilten den Müll auf dem gesamten Fußboden. Ganz offenbar eine gezielte Schikane. Deshalb packte der betroffene Beschuldigte den Müll kurzerhand in ein Paket und übersandte ihn den zuständigen Staatsschutzbullen Meyer und Knigge zusammen mit der Aufforderung, ihn nach Wertstoffen getrennt zu entsorgen.

Observationen und Telekommunikationsüberwachungen Ende September/Anfang Oktober

Was beide Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnen konnten: Die Hausdurchsuchung bei ihnen war damals nur eine von mehreren gegen sie und ihr Umfeld gerichteten Maßnahmen, von denen sie erst ein halbes Jahr später erfahren würden: Zu diesem Zeitpunkt wurden sowohl die beiden Beschuldigten, als auch jeweils mindestens eine*r ihrer Mitbewohner*innen observiert und ihre Telekommunikation abgehört (siehe auch https://kritischeprozessbegleitungmuc.blackblogs.org/repressionsfaelle/observation-und-telekommunikationsueberwachung-mehrerer-personen-ende-septemberanfang-oktober-2017/). Für derartige Maßnahmen reichte natürlich der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs, selbst der in mehreren Fällen, keineswegs aus. Deshalb konstruierten sich die Bullen einfach einen neuen Tatvorwurf: Im September 2017 waren im gesamten Münchner Stadtgebiet mehrere hundert Graffiti aufgetaucht. Außerdem hatte es einen Tag vor Beginn der Graffitiserie und offenbar zufällig im selben Stadtteil in dem die Graffitiserie begann, einen Brandanschlag auf ein Wohnmobil der Bayernpartei gegeben, bei dem dieses vollständig ausbrannte. Die beiden wegen Hausfriedensbrüchen Beschuldigten wurden nun kurzerhand auch beschuldigt, das Wohnmobil angezündet und die Graffitiserie begangen zu haben. Die Begründung für diesen Verdacht: Bei der ersten Hausdurchsuchung bei einem der Beschuldigten war der Staatsschutzbulle Unglaub beteiligt. Ein oder zwei der mehreren hundert Graffiti erwähnten auch den Namen Unglaub. Eines lautete etwa: “Denning grüßt das K43, Herr Unglaub”. Das Denkkonstrukt der Bullen war also: Als Rache für die Hausdurchsuchung hätten die Beschuldigten kurzerhand mehrere hundert Graffity im gesamten Münchner Stadtgebiet gesprüht. Unter anderem, um sich an KOK Unglaub zu rächen. Da die Graffiti-Serie gleichzeitig mit dem Brandanschlag auf das Wohnmobil der Bayernpartei begann, wurde auch hier ein Zusammenhang konstruiert.

Nachvollziehbar ist, dass Menschen sich für Repression rächen. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Rachebotschaften beliebig in der Stadt verteilt statt an Wohn- oder Arbeitsorten der Bullen angebracht werden und dabei mal eben noch ein Wohnmobil angesteckt wird.

Aber das Amtsgericht hielt die Konstruktion der Bullen offenbar für plausibel. Die Folge dieser abstrusen Denkkonstrukte: Observations- und Telekommunikationsmaßnahmen gegen die beiden Beschuldigten und ihr betroffenes Umfeld. Abgehört wurden mehrere Mobilfunkanschlüsse des einen Beschuldigten. Ironischerweise waren all diese Geräte bei den beiden Hausdurchsuchungen zuvor durch die Polizei beschlagnahmt worden. Außerdem wurde die E-Mail-Adresse dieses Beschuldigten und der Festnetzanschluss seines Mitbewohners überwacht. Über den zweiten Beschuldigten steht in den Akten, dass er “auf technische Kommunikationsmittel verzichten” würde, um einer Überwachung zu entgehen. Deshalb wurde das Mobiltelefon seiner Mitbewohnerin abgehört. Grund dafür war ein zuvor abgehörtes Gespräch zwischen seiner Mitbewohnerin und dem anderen Beschuldigten, in dessen Verlauf sie das Gespräch an ihn übergeben hatte. Dem Gericht genügte das als Beweis dafür, dass die Mitbewohnerin eine Mittelsperson sei und es ordnete die Überwachung ihres Mobiltelefons an.

Nach rund zwei Wochen wurden die Observations- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen jedoch eingestellt. Die Bullen hatten sich in der Zwischenzeit zwei andere Sündenböcke für die Graffitiserie gesucht und diese festgenommen. Einer der beiden sitzt bis heute in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess (siehe https://freemax.noblogs.org).

DNA-Entnahme, DNA-Entnahmeversuch und Vorladung zur DNA-Entnahme

Momentan versuchen die Bullen den nächsten Streich zu vollstrecken. Einer Anordnung des Amtsgerichts vom 26. April 2018 nachkommend haben einige Staatsschutzbullen, darunter abermals Unglaub, Knigge und Meyer am Freitag den 18. Juni eine DNA-Probe bei einem der Beschuldigten entnommen. Schon am Tag davor hatten sie versucht, bei dem anderen Beschuldigten eine DNA-Probe zu entnehmen, hatten diesen jedoch wieder einmal nicht angetroffen. Er wurde nun für den 10. Juli 2018 zur DNA-Entnahme vorgeladen.

Abgeglichen werden soll die DNA der Beschuldigten mit insgesamt 26 Spuren. In dem Beschluss werden den Beschuldigten sieben tatmehrheitliche Fälle des Hausfriedensbruchs vorgeworfen. Für diese Fälle liegen mittlerweile tatsächlich auch Strafanträge vor. Allerdings sind insgesamt 11 der bezeichneten Spuren aus Gebäuden sichergestellt, für die kein Strafantrag vorliegt.

Wie könnt ihr helfen?

Repression kostet vor allem Geld. Einerseits wird es früher oder später zu einer Hauptverhandlung gegen die beiden Beschuldigten kommen. Womöglich werden die Beschuldigten dort zu einer Geldstrafe verurteilt, auf jeden Fall jedoch benötigen sie anwaltliche Hilfe, die Geld kostet. Andererseits kostet auch die anwaltliche Hilfe zur Verteidigung gegen willkürliche Gerichtsbeschlüsse, etwa die zu den Hausdurchsuchungen, die zur Observation oder die Beschlüsse zur DNA-Entnahme Geld. Die Rote Hilfe unterstützt politisch Verfolgte in solchen Fällen finanziell und mit anderen Angeboten. Egal ob es in diesem Fall also zu einem Prozess oder einer Verurteilung kommt oder nicht, eure Spenden sind dort sicher gut aufgehoben und kommen ansonsten einer Person in einer ähnlichen Lage zugute.

Deshalb spendet an die Rote Hilfe OG München und unterstützt damit den Kampf gegen jede Repression des Staates:

Rote Hilfe e.V. OG München
IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank

Aber Geld ist nicht alles. Die Betroffenen von Repression benötigen auch moralische Unterstützung. Zeigt ihnen, dass ihr sie unterstützt, zum Beispiel indem ihr Solidaritäts-Aktionen organisiert, vor allem aber indem ihr diejenigen, die im Gefängnis sitzen nicht vergesst und ihnen Briefe und Postkarten schreibt.

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Aufruf zur Prozessbeobachtung: Solidarität gegen staatliche Legitimation von Gewalt gegen Geflüchtete – Schluss mit der Kriminalisierung und Verfolgung von Kumba und Ndiame

Wir dokumentieren hier den Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung in Bamberg der Gruppe Justiz Watch am 27. März 2018:

In bayerischen Transitlagern kommt es immer wieder zu ungerechter Kriminalisierung von Geflüchteten. Am 27.03.2018 stehen Aaron Kumba und Moussa Ndiame fälschlich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Sie sollen Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma verletzt haben, die auf dem Gelände der AEO Bamberg angestellt waren.

In September 2017 wurden Kumba und Ndiame Zeugen eines brutalen Angriffs durch eine Gruppe von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes Fair Guards auf einen senegalesischen Asylbewerber (I. Kujabi). Als Kumba sich einem der Sicherheitsangestellten näherte, um deren Brutalität zu kritisieren und forderte, die Polizei hinzu zu ziehen, sprühte ein weiterer Sicherheitsangestellter plötzlich mit Pfefferspray auf ihn. Daraufhin wurde Kumba von den Sicherheitsangestellten mit Gewalt zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt. Während er wegen des Pfeffersprays nichts sehen konnte, schleiften die Sicherheitsangestellten Kumba und den schwer verletzten Kujabi in ein Hinterzimmer, wo sie die beiden weiter misshandelten, während sie auf die Polizei warteten.

Als die Polizei eintraf, nahm sie nur die Aussagen der Angreifer auf – also die des „Sicherheitspersonals“ – und ignorierte die Aussagen der Opfer. Die Angegriffenen wurden darüber hinaus später auf die Polizeistation mitgenommen, wo das übliche Prozedere der Kriminalisierung geflüchteter Menschen stattfand. Später erhielten die Geflüchteten Strafbefehle: Wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber dem Sicherheitspersonal sollen sie 1.200 Euro bezahlen – obwohl genau das Gegenteil passiert ist. Kumba und Ndiame legten gegen die Strafbefehle Einspruch ein und wollen den Fall vor Gericht in Frage stellen. Die Geflüchteten wollen nun ihre persönlichen Erfahrungen für die Mobilisierung gegen den Missbrauch von Macht durch Sicherheitspersonal in unterschiedlichsten bayerischen Lagern nutzen.

Einige der Zeugen, die Kumba und Ndiame belasten, wurden 2017 aus ihrer Arbeit als Sicherheitsangestellte in der AEO entlassen, da ein Ermittlungsverfahren wegen eines Übergriffs gegen Geflüchtete gegen sie läuft. Es wird wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Diese Sicherheitsangestellten haben neben Kumba and Kujabi noch weitere Geflüchtete in der AEO angegriffen. Dies ereignete sich im September 2017.

Wir rufen Aktivist*innen und Freund*innen auf, solidarisch zu sein und im Gericht zu beobachten, wie der Staat erneut versucht, Tatsachen zu verdrehen und Gewalt gegen Geflüchtete nicht sanktioniert sondern legitimiert.

Dienstag 27.03.2018 um 13.00 Uhr
Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, Bamberg.
Mehr Infos: 0152 569 06 107 (Adama Diallo)
bambergrefugees@gmail.com

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Aufruf der Roten Hilfe München zum solidarischen Prozessbesuch

Wir dokumentieren hier den Aufruf der Roten Hilfe München zu einem solidarischen Prozessbesuch am 23. Januar 2018:

Keine*r steht allein!

Die OG München der Roten Hilfe e.V. ruft für den 23.1.2018 zum solidarischen Prozessbesuch auf!

S. geht regelmäßig gegen Pegida auf die Straße. So auch am 10.4.2017, als der rechte Haufen sich am Marienplatz versammelte. Diesmal mit dabei: der verurteilte Rechtsterrorist K.H. Statzberger. Wie so oft gibt es auch an diesem Tag teilweise heftige Diskussionen zwischen Rechten und Gegendemonstrant*innen. Aktivist*innen – auch S. – werden aus dem „Käfig“ heraus abgefilmt, während innen gegen Ausländer*innen, den Islam und grundsätzlich alles vermeintlich Fremde, gehetzt wird. Statzberger beschimpft S. als „Nutte“. Sie überlegt einen Moment und zeigt Statzberger wegen Beleidigung an. Nun wird ihm am 23.1.2018 am Amtsgericht in München der Prozess gemacht und S. ist als Zeugin geladen. Statzberger hofft auf das zahlreiche Erscheinen seiner Kamerad*innen, die ihn (finanziell) unterstützen sollen. Darum rufen wir zum solidarischen Prozessbesuch auf. Unterstützen wir unsere Genossin und zeigen wir ihr, dass sie in ihrem Widerstand gegen Nazis und rechte Hetze nicht alleine steht.

Treffpunkt ist am 23.1.18 um 10:00 Uhr vor dem Gerichtssaal A210 im 2. Stock.

Quelle: https://rhmuc.noblogs.org/post/2018/01/19/aufruf-zum-solidarischen-prozessbesuch-am-23-januar/

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All Cops Are Cops: Verurteilung eines Antifaschisten vor dem Landgericht München

Vor dem Landgericht München wurde am 08.01.2018 ein antifaschistischer Aktivist zu 40 Tagessätzen wegen „Beleidigung“ verurteilt. Der Richter folgte dabei der Ansicht des Staatsanwaltes und der der als Zeug*innen vernommenen Polizist*innen, dass der Angeklagte am Rande einer PEGIDA-Demonstration gemeinsam mit anderen Gegendemonstrant*innen eingesetzte Polizeibeamt*innen beleidigt haben soll, indem er „All Cops Are Basterds [sic!]“ (Staatsanwalt Martin Apetz) rief.

Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht aus, dass er nicht „All Cops Are Basterds [sic!]“ gerufen habe, sondern „All Cops Are Cops“. Er begründete das damit, dass er die Beleidigung „Bastard“ nicht also solche empfinde, immerhin sei die außereheliche Zeugung von Kindern ja ein an sich erstrebenswerter Akt und keineswegs Anlass für eine Beleidigung. Um seine Abneigung gegenüber der Polizei auszudrücken, habe er also „All Cops Are Cops“ gerufen.

Eine ausführliche Pressemitteilung zu diesem Fall haben wir hier veröffentlicht.

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