Vor dem Landgericht München wurde am 08.01.2018 ein antifaschistischer Aktivist zu 40 Tagessätzen wegen „Beleidigung“ verurteilt. Der Richter folgte dabei der Ansicht des Staatsanwaltes und der der als Zeug*innen vernommenen Polizist*innen, dass der Angeklagte am Rande einer PEGIDA-Demonstration gemeinsam mit anderen Gegendemonstrant*innen eingesetzte Polizeibeamt*innen beleidigt haben soll, indem er „All Cops Are Basterds [sic!]“ (Staatsanwalt Martin Apetz) rief.
Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht aus, dass er nicht „All Cops Are Basterds [sic!]“ gerufen habe, sondern „All Cops Are Cops“. Er begründete das damit, dass er die Beleidigung „Bastard“ nicht also solche empfinde, immerhin sei die außereheliche Zeugung von Kindern ja ein an sich erstrebenswerter Akt und keineswegs Anlass für eine Beleidigung. Um seine Abneigung gegenüber der Polizei auszudrücken, habe er also „All Cops Are Cops“ gerufen.
Eine ausführliche Pressemitteilung zu diesem Fall haben wir hier veröffentlicht.