AfD-Wahlparty-Prozess: Bericht zum 1. Prozesstag

150 Euro Ordnungsgeld für „unflätige Sprache“

Am 08. Juli 2019 begann der Prozess gegen einen Antifaschisten vor dem Münchner Amtsgericht. Ihm wird vorgeworfen, im September 2016 einer Wahlparty der Münchner AfD im “Restaurant Portugal” als vermummter Teilnehmer einer Antifa-Demonstration einen Besuch abgestattet zu haben. Deshalb muss er sich nun wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot des bayerischen Versammlungsgesetzes vor dem Amtsgericht München verantworten (Mehr zu den Hintergründen findet ihr hier).

Der erste Prozesstag begann damit, dass die vorsitzende Richterin Firoozi den Angeklagten darauf hinwies, dass mensch vor Gericht “in Schuhen” zu erscheinen habe. Der Angeklagte, der barfuß gekommen war, meinte daraufhin nur, dass er das nicht für nötig halten würde. Sichtlich gereizt eröffnete die Richterin Firoozi also den Prozess und begann mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten. Weil dieser hinsichtlich seiner Staatsangehörigkeit angab, dass er Angehöriger der “Scheiß-Bundesrepublik Deutschland” sei, wurde er sogleich wegen seines unangebrachten “Tons” gerügt. Obwohl der Angeklagte mitteilte, dass er zuvor zwei Anträge verlesen wolle, verlas Staatsanwältin Ott zunächst die Anklage.

Erst danach durfte der Angeklagte, der sich in diesem Prozess selbst verteidigt, seine Anträge auf Abnahme des Kreuzes (im Wortlaut siehe hier) und die sofortige Entfernung der anwesenden, uniformierten Justizbeamt*innen aus dem Gerichtssaal (im Wortlaut siehe hier) verlesen. Beide Anträge wurden von der Richterin abgelehnt. Eine Entfernung des Kreuzes aus dem Gerichtssaal widerspräche nach Auffassung von Richterin Firoozi und Staatsanwältin Ott der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit. Offenbar gehört es also zur Religionsfreiheit, dass in bayerischen Gerichten ein Kreuz hängt. Die vier im Saal befindlichen Justizbeamt*innen würden der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gerichtssaal dienen. Es sei weder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, noch eine Einschränkung des Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten erkennbar.

Weil der Angeklagte in seinem Antrag auf einen Verweis der anwesenden Justizbeamt*innen dieselben als “Scherg*innen des Staates” und “Macker*innen” bezeichnete, beantragte Staatsanwältin Ott ein Ordnungsgeld gegen den Angeklagten. Richterin Firoozi gab diesem Antrag statt und verhängte ein Ordnungsgeld von 150€ bzw. ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft gegen den Angeklagten. Er habe sich durch wiederholte “unflätige Äußerungen” der “Ungebühr gegen das Gericht” schuldig gemacht.

Während Richterin Firoozi der Gerichtsschreiberin diesen Beschluss diktierte, erdreistete sich eine Person aus dem Publikum ihr Handy zu gebrauchen. Einer der uniformierten Macker verbat ihm das, woraufhin Richterin Firoozi diese Person anfuhr, dass sie sich gefälligst still zu verhalten habe. Doch das sollte nicht die einzige Störung bleiben. Der Angeklagte erhob sich unterdessen, um sofortige Beschwerde gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes einzureichen. “Sitzen bleiben!” schrie Firoozi ihn an, “Sie haben nichts zu bringen!”. Natürlich hielt das den Angeklagten nicht davon ab, Richterin Firoozi seine Beschwerde dennoch auszuhändigen.

Die Ablehnung der Anträge auf eine Entfernung des Kreuzes und den Verweis der Justizbeamt*innen aus dem Gerichtssaal veranlasste den Angeklagten dazu, nun auch zwei Befangenheitsanträge gegen die Richterin Firoozi zu stellen, die diese jedoch zurückstellte, um nun endlich mit der Beweisaufnahme beginnen zu können.

Zuvor jedoch verlas der Angeklagte noch eine Prozesserklärung, die wir im folgenden im Wortlaut dokumentieren:

Ich denke es versteht sich von selbst, dass ich zu den Tatvorwürfen gegen mich keinerlei Aussage machen werde. Ich lehne Staat und Justiz ab und verweigere mich ihnen gegenüber jeglicher Zusammenarbeit. Weder liegt es in meinem Interesse, bei der Aufklärung angeblicher Taten, die ich begangen haben soll, mitzuwirken, noch habe ich ein Interesse daran, durch Aussagen, die mich möglicherweise entlasten könnten, für die Cops und die Justiz wertvolle Hinweise zu geben, die in der Folge dazu genutzt werden könnten, andere Personen zu belasten. Deals mit der Justiz? Nein Danke!

Ich bin auch nicht freiwillig hier, wenngleich ich natürlich scheinbar freiwillig hier erschienen bin. Wäre ich von der Verhandlung unerlaubt ferngeblieben, wäre ich vermutlich durch irgendwelche Cops hier vorgeführt worden. Darauf verspürte ich keine gesteigerte Lust und bin also lieber von selbst hier erschienen. Wo ich doch nun schon einmal hier bin, möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, einige Kommentare zu den mir vorgeworfenen Taten abzugeben. Und da ich auch danach noch eine ganze Weile hier anwesend sein muss, werde ich auch diese Zeit – im Rahmen meiner Teilhabemöglichkeiten an der Gestaltung eines solchen Spektakels und möglicherweise auch darüber hinaus – nutzen, um meine Perspektiven auf den hier verhandelten Sachverhalt beizusteuern. Das erscheint mir jedenfalls lustiger, als hier nur passiv herumzusitzen.

Den Ermittlungsakten zu diesem Fall habe ich entnommen, dass im September 2016 wohl eine sogenannte “Wahlparty” der AfD in München Besuch von einer antifaschistischen Demonstration bekam. Weil die AfD bei der damaligen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wohl ein recht passables Ergebnis erwartete, fanden sich auf Einladung des Münchner AfD-Funktionärs Wilfried Biedermann mehrere hundert Rassist*innen, extrem Rechte und Neonazis zu dieser Wahlparty im “Restaurant Portugal” in der Nähe des Ostbahnhofs ein. Kurz bevor die ersten Hochrechnungen verkündet wurden, näherte sich am Horizont eine Antifa-Demonstration, was – den Ermittlungsakten zufolge – einige der AfD-Sympathisant*innen wohl heftig erschreckte. Ein Teil der vor dem “Restaurant Portugal” stehenden Personen flüchtete ins Innere, ein anderer Teil, darunter – den Ermittlungen der Cops zufolge und dem zufolge, was aus den verschiedenen Presseberichten zu entnehmen war – der Neonazi Lukas Bals, der extrem rechte Rapper und Gründer des extrem rechten “Bündnis Deutscher Patrioten” Christoph Aljoscha Zloch, auch bekannt als “Chris Ares”, der ebenfalls bekannte Richard Günter Wegner und Andre Karim Nemji griffen die herannahende Demonstration vor den Augen der übrigen Umstehenden an.

Alleine diese Angriffe, das belegen unter anderem die in diesem Verfahren als Beweismittel geführten Videos, scheinen mir eine Verteidigung dieser Demonstration und ihrer Teilnehmer*innen gegen die angreifenden Neonazis und extreme Rechte notwendig zu machen und nach allem Bild- und Videomaterial, sowie den diversen Zeug*innenaussagen in der Akte scheint es mir an diesem Tag bei solchen Verteidigungshandlungen geblieben zu sein. Aber inwieweit kann sich der Widerstand gegen militante Neonazis und andere Rassist*innen, die in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder durch verbale und physische Gewalt, ja sogar Morde auffällig werden, an und gegenüber Menschen, die sie außerhalb ihrer rassistischen, antisemitischen, homofeindlichen und autoritären Vorstellungen eines angeblich “weißen deutschen Volkes” verorten, auf Verteidigungshandlungen, ja gewissermaßen Notwehrhandlungen beschränken?

Die rassistische, antisemitische, homofeindliche und generell menschenverachtende Gewalt von Neonazis und anderen extremen Rechten gedeiht in Deutschland auf dem Nährboden einer postnationalsozialistischen Gesellschaft, die selbst zutiefst rassistische, antisemitische, homofeindliche und viele weitere diskriminierende Ideologien verinnerlicht hat und sich kontinuierlich einer Aufarbeitung dieser Ideologien verweigert. Infolgedessen werden all diejenigen, die nicht innerhalb einer weißen Mehrheitsgesellschaft verortet werden, an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Dort sind sie nicht nur den zutiefst gewaltvollen, rassistischen und menschenverachtenden Angriffen staatlicher Behörden ausgesetzt, wie etwa Geflüchtete Personen in den zahlreichen Lagern, die ausschließlich der Kontrolle und Schikane dienen, sondern sie sind häufig auch vogelfrei und somit ein leichtes Ziel für Rassist*innen, Neonazis und extreme Rechte. Dass diese Menschen sogar gezielt ermordet werden können, ohne dass staatliche Behörden eingreifen und die organisierten Neonazi-Netzwerke, aus denen heraus diese Morde verübt werden, zerschlagen würden, zeigte zuletzt der NSU-Prozess, der in diesem Gebäude stattfand.

Verwunderlich ist das kaum, schließlich gehört der Rassismus, der diesen Morden und Gewalttaten zugrundeliegt, quasi zum guten Ton innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Er findet sich entgegen eines weit verbreiteten Mythos nicht nur an Stammtischen, sondern ist überall beheimatet: In den staatlichen Institutionen, in der sogenannten “Arbeitswelt”, in Sportvereinen, in Schulen, Kindergärten, auf der Straße, einfach überall.

Gerade in den letzten Jahren nehmen rassistische und rechte Äußerungen in der Öffentlichkeit, in den Medien, in sozialen Netzwerken und in den Parlamenten wieder massiv zu. Zahlreiche rassistische Gesetzesverschärfungen erschweren vielen ohnehin schon von Rassismus betroffenen Personen das Leben in Deutschland zusätzlich. Die Tatsache, dass eine von weiten Teilen der Gesellschaft getragene Debatte darüber stattfindet, ob Menschen in Seenot gerettet werden dürfen und die realen Auswirkungen dieser Debatte, die zu tausenden Ertrunkenen im Mittelmeer führen, zeigen ganz deutlich, wie weit die Grenze des Sagbaren bereits verschoben ist.

Die AfD ist eine wichtige Akteurin in diesem Prozess. Ihre Funktionär*innen nehmen durch immer weiter enthemmte Beiträge bewusst und erfolgreich Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs und treiben damit die Politik aller Parteien vor sich her. Durch die von Funktionär*innen der AfD betriebene rassistische Hetze radikalisieren bzw. enthemmen sich all diejenigen Rassist*innen, die später auch vor Gewalttaten nicht zurückschrecken und auch im direkten Umfeld der AfD bewegen sich solche Rassist*innen. Die AfD anzugreifen erscheint mir aus antifaschistischer Perspektive also geradezu notwendig.

Aber es geht um mehr. Eine Gesellschaft, die die derzeit vorherrschenden rassistischen und menschenverachtenden Praktiken in den Lagern für Geflüchtete, den Abschiebeknästen und an Europas Außengrenzen duldet, muss von uns ebenso angegriffen werden, wie die staatlichen Institutionen, die diese Praktiken etablieren. Antifaschismus kann nur gegen den Staat erfolgreich sein. Antifaschismus bedeutet in seiner letzten Konsequenz die Aufhebung des Staates und dessen Institutionen und ganz besonders die Zerschlagung seiner Repressionsorgane.

Anschließend wurde die Polizeibeamtin Gahn vernommen.

Am Tag des Geschehens sei Gahn zusammen mit ihrer Gruppe von Cops ab 17:05 Uhr eingesetzt gewesen, um nach flüchtigen Verdächtigen im Umkreis der Gaststätte Portugal zu fahnden. Nicht lange danach habe sie eine Gruppe von 5 Personen auf dem nahegelegenen Piusplatz, bzw. an der Aschheimer Straße auf Höhe des Piusplatzes festgestellt und mit ihrer Einheit in Gewahrsam genommen. Darunter sei auch der Angeklagte gewesen. Wie weit das vom angeblichen Tatort entfernt gewesen sei? Vielleicht 200 Meter, schätzt Gahn. Knapp daneben: Lässt mensch die Entfernung beispielsweise vom Online-Kartendienst Openstreetmap errechnen, ergibt sich für den kürzesten Fußweg zwischen den beiden Punkte eine Entfernung von 921 Meter. Nun ja, kann ja mal passieren. Nachdem die 5 Personen von Gahn und ihrer Gruppe in Gewahrsam genommen worden waren, seien sie durchsucht und fußläufig zu einer Koordinierungsstelle verbracht worden. Dort seien sie eine ganze Weile, mindestens jedoch mehrere Stunden in polizeilichem Gewahrsam verblieben.

Die Frage des Angeklagten, nach welchen Kriterien die Cops um Gahn denn die in Gewahrsam genommenen Verdächtigen identifiziert hätten, ob diese Kriterien ebenso lächerlich seien wie die in den Akten dokumentierte, klischeehafte Bestimmung einer Person mit “grünen Haaren” als “Tatverdächtige*r”, schalteten sich Staatsanwältin Ott und Richterin Firoozi ein. Diese Frage spiele für diese Verhandlung keine Rolle. Vielmehr handele es sich dabei um einen “Ausforschungsantrag”, mit dem Einblicke in Interna der Polizeiarbeit gewonnen werden sollen. Haha, als ob es dieser Einblicke bedürfe. Der darauf folgende, erneute Befangenheitsantrag des Angeklagten wird von Richterin Firoozi erneut zurückgestellt.

Nun werden zwei Videos vorgespielt. Eigentlich handelt es sich bei dem Video zweimal um das gleiche Video, in einem Fall um das “Original” (das den Cops anonym über die AfD zugespielt wurde), im anderen Fall um eine Bearbeitung durch den Cop Stuber, in der er eine auf dem Video sichtbare, vermummte und offensichtlich nicht identifizierbare Person anhand eines Rucksacks und “schwarzer Lederschuhe” als den Angeklagten identifiziert haben will. Deshalb wird in den Untertiteln zum bearbeiteten Video wiederholt behauptet, es handele sich bei dieser Person um den Angeklagten, einmal wird gar behauptet, dass der Angeklagte eine Tathandlung begehe, obwohl selbst der Subtext des Videos eingestehen muss, dass davon nichts auf dem Video zu sehen ist (ja, nicht einmal bei der unbekannten vermummten Person). Die Unterstellung bleibt trotzdem stehen. Aus diesem Grund beantragt der Angeklagte, dieses bearbeitete Video als Beweismittel abzulehnen, weil es einen suggestiven Charakter habe. Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Da es auch noch ein Original-Video gebe, wohne dem Video keine Suggestivkraft inne, so Richterin Firoozi. Der Einwand des Angeklagten, dass mensch das bearbeitete Video dann ja auch zugunsten des Originals verwerfen könne bleibt ungehört.

Nach einigen letzten Anträgen in denen die Ladung zahlreicher weiterer Cops beantragt wurde, wird dann die Hauptverhandlung endlich unterbrochen. Sofern die vom Angeklagten gestellten Befangenheitsanträge nicht positiv beschieden werden, wird die Verhandlung am Freitag, den 26.07.2019 um 09:00 Uhr fortgesetzt. Zu diesem Termin wird dann der Staatsschutz-Cop Stuber, der an diesem Tag wegen Krankheit nicht erschienen war, geladen.

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